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Hinweisgebersystem

Verantwortlich handeln. Verstöße melden. Vertrauen stärken.

Unser Anspruch ist es, auf jeder Ebene gesetzeskonform und nach unserem Verhaltenskodex und unseren Unternehmensregeln zu handeln.

Unser Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um uns über Compliance-Verstöße bei Nordzucker, unseren Geschäftspartnern und in den dazugehörigen Lieferketten zu informieren. Sie können uns dabei unterstützen und Fehlverhalten und Regelverstöße melden – auch anonym.

Ihre Hinweise können Sie an uns per E-Mail an compliance@nordzucker.com oder mithilfe unseres Online-Portals SpeakUp melden.

Unsere Richtlinie zum Hinweisgebersystem in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.

FAQ

Wer kann Hinweise abgeben?

Jeder. Sowohl Nordzucker-Beschäftigte als auch externe Personen und Organisationen können Hinweise abgeben.

Wo kann ich Hinweise melden?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Hinweise zu melden:

  • Hinweisgebersystem SpeakUp:
    Sie können Ihren Hinweis jederzeit über unser Hinweisgebersystem SpeakUp abgeben – schriftlich oder telefonisch und, falls es Ihnen lieber ist, auch anonym.
  • Per E-Mail:
    Sie möchten über einen anderen Weg mit uns Kontakt aufnehmen, um einen Hinweis zu melden? Auch das ist möglich. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an compliance@nordzucker.com. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und teilen Sie uns mit, wie wir Sie am besten erreichen können. Unsere Compliance Koordinatoren melden sich dann bei Ihnen.

Keine Sorge: Ihr Anliegen wird in beiden Fällen vertraulich und diskret behandelt.

Sie haben die Wahl: Nehmen Sie den Weg, mit dem Sie sich am wohlsten fühlen. Unseren Beschäftigten raten wir, bei einem Verdacht zunächst mit den jeweiligen Vorgesetzten zu reden und die weiteren Schritte gemeinsam zu besprechen.

Was kann ich melden?

Melden Sie sich, wenn Sie den begründeten und nachprüfbaren Verdacht haben, dass Nordzucker-Beschäftigte oder Geschäftspartner gegen Gesetze und/oder unseren Verhaltenskodex verstoßen.

Bitte denken Sie aber daran: Ein Compliance-Vergehen wiegt schwer und kann arbeitsrechtliche und disziplinarische Konsequenzen haben. Ein bloßes Gerücht reicht nicht aus. Je mehr Belege Sie haben, je konkreter und detaillierter Sie einen Verstoß beschreiben können, desto besser können wir den Vorfall untersuchen.

Kann ich auch Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltweltstandards melden?

Selbstverständlich. Auch in diesen Fällen können Sie SpeakUp nutzen. Sie können sich aber auch direkt an unsere Menschenrechtsbeauftragte unter humanrightsofficer@nordzucker.com wenden.

Kann ich auch dann Kontakt aufnehmen, wenn ich nur Fragen habe, aber keinen Verstoß melden möchte?

Natürlich. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und beraten Sie, wenn Sie sich bei einem vermuteten Compliance-Verstoß nicht sicher sind oder Zweifel haben, wie Sie sich verhalten sollen. Sie haben dafür zwei Möglichkeiten:

  • Im Hinweisgebersystem SpeakUp wählen Sie die Kategorie „Rat suchen“.
  • Oder Sie wenden sich direkt an die Funktion Compliance Koordination bei Nordzucker unter compliance@nordzucker.com.

Welche Angaben sind für die Bearbeitung meines Hinweises hilfreich?

Je konkreter Ihre Angaben sind, umso besser können wir Ihrem Hinweis nachgehen. Die folgenden fünf W-Fragen helfen Ihnen bei der Meldung und uns bei der weiteren Bearbeitung:

•          Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
•          Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
•          Wann? – Wann war der Vorfall?
•          Wie? – Wie ist der Vorfall passiert?
•          Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Bitte melden Sie uns auch dann Hinweise, wenn Sie nicht zu allen Fragen eine Angabe machen können.
Wichtig: Wir können aber nur Meldungen nachgehen, die in gutem Glauben abgegeben werden, beziehungsweise belegbar und plausibel sind.

Wie funktioniert SpeakUp?

Wenn Sie uns einen Verstoß oder einen entsprechenden Verdachtsfall melden möchten, klicken Sie auf der SpeakUp-Einführungsseite den Button „Meldung abgeben/Rat suchen“.

Der Meldeprozess umfasst drei Schritte:

  1. Bitte lesen Sie zunächst die Hinweise zum Schutz Ihrer Anonymität und beantworten Sie die Sicherheitsabfrage.
  2. Anschließend wählen Sie den Schwerpunkt Ihres Anliegens (Verstoß gegen den Verhaltenskodex, Verstoß gegen sonstige gesetzliche Regelungen etc.).
  3. Auf der Meldeseite können Sie den Vorfall ausführlich beschreiben, Fragen beantworten und optional Dateien hochladen (max. 5 MB). Tipp: Denken Sie daran, dass Dokumente Informationen über den Autor enthalten können. Solange Sie keine persönlichen Daten eingeben (z. B. Name, Funktion, Alter, Anschrift), bleiben Sie anonym.

Tipp: Denken Sie daran, dass Dokumente Informationen über den Autor enthalten können. Solange Sie keine persönlichen Daten eingeben (z. B. Name, Funktion, Alter, Anschrift), bleiben Sie anonym.

Warum sollte ich bei einer anonymen Meldung ein geschütztes Postfach einrichten?

Da wir möglicherweise Fragen zu Ihrer Meldung haben, ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Wir können so mit Ihnen in Kontakt bleiben, ein Feedback zum Stand der Untersuchungen geben oder Sie um ergänzende Informationen bitten.

Wenn Sie lieber anonym bleiben möchten, ist dies mit Hilfe des geschützten Postfachs im Online-Portal SpeakUp gewährleistet.

Wie richte ich ein geschütztes Postfach bei SpeakUp ein?

Das ist einfach: Sie geben sich einen Benutzernamen und ein Kennwort. Wichtig ist, dass Sie während der Kommunikation keine persönlichen Daten (z.B. Namen, Alter, Funktion, Anschrift etc.) eingeben.

Wer bearbeitet meinen Hinweis?

Wenn Sie einen Hinweis über unser Hinweisgebersystem SpeakUp abgeben, können Sie wählen, ob Ihr Hinweis

  1. zentral von der Funktion Compliance Koordination von Nordzucker,
  2. lokal von den dafür verantwortlichen Stellen oder
  3. von beiden Stellen bearbeitet werden soll.

Hinweise, die Sie über einen anderen Kanal melden, werden von der Funktion Compliance Koordination von Nordzucker bearbeitet.

Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?

Ja. Sobald Ihr Hinweis eingegangen ist und Sie entweder Kontaktdaten hinterlassen oder ein geschütztes Postfach eingerichtet haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.