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Nordzucker Post 3/2023 - 27. Juli 2023

Neues aus Brüssel

RED III – jetzt ist die nationale Umsetzung entscheidend

Nordzucker will bis spätestens 2050 klimaneutral produzieren. Eine wesentliche Rolle spielt dabei regenerative Energie aus Rübenschnitzeln, die als Reststoff bei der Zuckergewinnung anfallen. Im sogenannten Trilog zur Novellierung der RED III auf EU-Ebene haben sich die Kommission, der Rat und das Parlament darauf verständigt, derartige Reststoffe als klimaneutral anzusehen.

Der Einsatz von etwa der Hälfte der Rübenschnitzel zur Biogaserzeugung kann für Nordzucker die Deckung der künftig benötigten Energie ermöglichen. Nach dem wichtigen ersten Schritt in Brüssel, kommt es nun darauf an, dass die Richtlinie veröffentlicht und in nationales Recht überführt wird. Und die nun notwendige Einstufung der Rübenschnitzel als Reststoff auf nationaler Ebene muss im weiteren Verfahren für jeden Standort geprüft werden. Rübenschnitzel werden in jedem Fall auch zukünftig noch als Futtermittel für den Markt zur Verfügung stehen.

SUR – gegen ein pauschales Verbot von Pflanzenschutzmitteln!

Die Diskussion um die Pläne der EU zu einer Verordnung für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use of plant protection products Regulation – kurz SUR) spitzt sich weiter zu. Am 11. September wird der federführende Umweltausschuss im Europäischen Parlament über die Pläne abstimmen, bevor sich am 2. Oktober das Plenum des EU-Parlaments mit dem Vorschlag befasst. Geplant ist eine Reduzierung chemischer Pflanzenschutzmittel insgesamt um 50 Prozent bis 2030, die unter anderem. durch ein pauschales Anwendungsverbot in sogenannten „sensiblen Gebieten“ erreicht werden soll. Beschränkungen für den Pflanzenschutz sind bei der zum Teil Jahrzehnte alten Festlegung von Schutzgebieten immer ausgeschlossen worden. Auch ist die Ausdehnung dieser Gebiete in der EU sehr unterschiedlich. Während sie in manchen Ländern nur geringen Umfang haben, gibt es in Deutschland unzählige Landschafts-, Naturschutz-, Vogelschutzgebiete etc..

Eine wichtige Bedeutung kommt der noch nicht abschließend getroffenen Definition der „sensiblen Gebiete“ im Sinne der SUR zu. Betroffen von der SUR sind jegliche Formen der Landbewirtschaftung, Ackerfrüchte, Obst, Gemüse, Weinbau und damit auch der nach wie vor auf Pflanzenschutz angewiesene Rübenanbau.

Im Rahmen unserer Smart Beet Initiative arbeiten wir bei Nordzucker intensiv an neuen Wegen für einen Rübenanbau mit geringerem Einsatz an chemischen Pflanzenschutzmitteln, einer nachhaltigen Förderung der Bodenfruchtbarkeit, mechanisch-digitalen Methoden des Pflanzenschutzes wie dem Einsatz von Robotertechnik bis zur natürlichen Schädlingsbekämpfung durch beispielsweise Marienkäfer.

Es braucht Zeit, um von Versuchsergebnissen zur Praxisreife zu gelangen. Ein großflächiger und ertragsstarker Rübenanbau wird daher bis auf Weiteres nicht ohne Pflanzenschutz auskommen. Sollten die EU-Pläne kurzfristig umgesetzt werden, ist der Rübenanbau in den vom Verbot betroffenen Gebieten nicht möglich. Der Erhalt eines wettbewerbsfähigen Rübenanbaus sichert den Rohstoff für die Zuckerfabriken und trägt damit zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit einem regional produzierten Lebensmittel bei. Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam mit unseren Rübenanbauern hierrüber aufzuklären und uns – auch auf der politischen Ebene – für die Sicherung des Rübenanbaus stark zu machen.

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